Auf dem Gelände der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Karl Borromäus in der Krahnenstraße 6, auf dem ein im 19. Jahrhundert aufgestocktes Bürgerhaus der Barockzeit stand, das in seiner Erbauungszeit um 1760 dem Karl-Marx-Geburtshaus ähnelte, klaffte im Mai 2019 bloß noch eine Baulücke: Das denkmalgeschützte(!) Barockhaus wurde vollständig abgerissen, damit es einem Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Mutterhaus Platz macht. Quasi als Feigenblatt für den dreist ignorierten Denkmalschutz wird das Mainzer Architekturbüro Heinrich Lessing den straßenseitigen Neubau mit einem historisierenden Fassadenentwurf ausführen. Die neue Fassade soll unter Verwendung originaler Fenstergewände der ursprünglichen zumindest stilistisch ähneln. Den Zweckerfordernissen entsprechend wird sie dabei allerdings in der Höhe dem Nachbarhaus angeglichen, was unter Beibehaltung der Dreigeschossigkeit eine Erhöhung der Fensterpositionen zur Folge hat. Zudem wird der ursprünglich zentral gelegene Eingang nach rechts verschoben. Der aus dem 18. Jahrhundert stammende ebenfalls denkmalgeschützte Keller wurde offensichtlich bereits verfüllt, doch durch das Einrammen dicker Betonsäulen zur Fundamentierung vermutlich stark beschädigt. Der Erhalt des denkmalgeschützten Barockhauses wurde in Anbetracht des „hehren Zwecks“ des Bauvorhabens (Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie) trotz dessen guten Bauzustandes gar nicht erst in Erwägung gezogen. Die Denkmalschutzämter von Stadt und Land wurden in diesem Fall schlichtweg übergangen. Dabei wäre in Anbetracht der Tatsache, dass der Löwenanteil des Raumbedarfs vom querverlaufenden Anbau gedeckt wird, nur relativ wenig Raum verloren gegangen bei Erhalt des alten Hauses – oder besser noch dessen Rückbau zum barocken Erscheinungsbild. Man hätte dann mit etwas Abstand zum Altbau durch einen beispielsweise gläsernen Verbindungskorridor eine architektonisch und denkmalpflegerisch gute Lösung erzielen können, die alle zufriedengestellt hätte. Doch all dies ist nicht geschehen. Und obwohl das Land Rheinland-Pfalz diese Baumaßnahme mit mehr als drei Millionen Euro Steuermitteln bezuschusst und damit erheblichen Einfluss auf die Baumaßnahme hätte ausüben können, verzichtete die Landesregierung auf die Einhaltung der Denkmalschutzbelange, die offensichtlich in deren Prioritätenliste weit hinten rangieren. Stattdessen ließ sich „unsere Landesmutter“ bei der Grundsteinlegung am 27.05.19 Sand schippend feiern und war voll des Lobes für das Bauvorhaben, das der Trierer Altstadt ein Baudenkmal weniger, dafür einen Flachdachklotz mehr beschert.